Friedhof Gera-Zwötzen
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Friedhofsgebührensatzung

 

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gera-Zwötzen für die Friedhöfe in Gera Ortsteil Zwötzen und Taubenpreskeln.

Friedhofsgebührensatzung

Kolumbarium - Urnenwand

Der Friedhof Gera-Zwötzen bietet als einziger Friedhof in Gera die Möglichkeit der Bestattung in einem Kolumbarium an.

- Ruhezeit 15 Jahre, verlängerbar

- für bis zu 2 Urnen

- Grabgebühr 1410,00 €

Urnenwand

Was ist ein Kolumbarium?
Ein Kolumbarium ist ein kleines Gebäude oder Gewölbe, in dem Urnen oberirdisch bestattet werden. In den Wänden befinden sich dazu reihenweise Nischen, in denen die Urnen nach der Kremation aufgestellt werden können.

 

 

Grabarten

 

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gera-Zwötzen für die Friedhöfe in Gera Ortsteil Zwötzen und Taubenpreskeln.

Erdeinzelgrab

- Ruhezeit 20 Jahre, verlängerbar

- für eine Sarg- und bis zu 2 Urnenbeisetzungen

- Grabgebühr 1100,00 €

 

Erddoppelgrab

- Ruhezeit 20 Jahre, verlängerbar

- für zwei Sarg- und bis zu 4 Urnenbeisetzungen

- Grabgebühr 2200,00 €

 

Urnenwahlgrab

- Ruhezeit 15 Jahre

- wahlweise für bis zu 4 Urnenbeisetzungen

- Grabgebühr 960,00 €

- wahlweise bis zu 2 Urnenbeisetzungen

- Grabgebühr 480 €

Urnenpaargrab

- Ruhezeit 15 Jahre, verlängerbar

- bis zu zwei Urnen

- Friedhofs gepflegt

- Grabgebühr 630,00 €

 

Urnenreihengrab

- Ruhezeit 15 Jahre, nicht verlängerbar

- Friedhofs gepflegt

- Liegestelle nicht frei wählbar

- Grabgebühr 660,00 €

 

Urnengemeinschaftsgrabanlage

- Ruhezeit 15 Jahre, nicht verlängerbar

- Grabgebühr 630,00 €

Urnengemeinschaftsanlage

Friedhof Taubenpreskeln

Am Kiefernberg 6

07551 Gera

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07551 Gera

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